Geldwäscheverdacht Brief von Bank, Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

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(2) Ebenso wird bestraft, wer Tatsachen, die für das Auffinden, die Einziehung oder die Ermittlung der Herkunft eines Gegenstands nach Absatz 1 von Bedeutung sein können, verheimlicht oder verschleiert. Entscheidend ist, dass die Handlung darauf gerichtet ist, die Herkunft des Vermögens zu verbergen. Ebenso ist es strafbar, eine derartige Verschleierung zu versuchen oder sich einen derartigen Gegenstand zu beschaffen oder zu verwahren. Die Rechtslage zur Strohmannkonstruktion im internationalen Kontext variiert von Land zu Land.

II. Objektiver Tatbestand

Objektiv lässt sich die Leichtfertigkeit also mit der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht vergleichen. 2 BGB handelt eine Person dann fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Subjektiv stellt man jedoch bei der Leichtfertigkeit auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Täters ab.

In solchen Fällen kann ein Strohmann beauftragt werden, vermögenswerte Positionen zu übernehmen oder als Vorstandsmitglied in insolventen Unternehmen aufzutreten. Wird in einem solchen Zusammenhang ein Strohmann eingesetzt, um die wahre Identität des Hintermanns zu verschleiern und somit die Gläubiger zu benachteiligen, kann dies im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts anfechtbar und strafbar sein. Die betroffenen Vermögenswerte müssen dabei aus einer rechtswidrigen Tat stammen; diese sind in § 261 Absatz 1 Satz 1 abschließend aufgeführt e.g. Diebstahl (§ 242), Betrug (§ 263), Korruption (§ 331 StGB) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Nicht erforderlich ist, dass der Täter selbst an der Straftat unmittelbar beteiligt war, die das illegale Vermögen hervorgebracht hat. § 261 Absatz 4 StGB sieht eine Strafzumessungsregel für besonders schwere Fälle der Geldwäsche mit Regelbeispielen vor (gewerbsmäßige Begehung oder bandenmäßige Begehung), Qualifikationen gibt es hingegen nicht.

Sie liegt demzufolge vor, wenn ein Täter nicht erkennt, was jeder normal denkende Mensch erkennen müsste. Entscheidend ist, ob das Handeln des Strohmanns gesetzes- oder sittenwidrig ist oder einen strafbaren Tatbestand erfüllt. In solchen Fällen können der Strohmann und der Hintermann strafrechtlich belangt werden. Ist die Strohmannkonstruktion hingegen lediglich eine zivilrechtliche Vereinbarung, besteht grundsätzlich keine Strafbarkeit.

Ist die Vortäuschung einer Strohmannkonstruktion in jedem Fall strafbar?

  • Die Tathandlung dieser Tatbestandvariante besteht darin, dass der Täter den bemakelten Gegenstand verbirgt (Alt. 1) oder dessen Herkunft verschleiert (Alt. 2).
  • Im Zusammenhang mit der Verwendung eines Strohmanns im Steuerrecht kommt daher häufig der Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 27 StGB) zum Tragen.
  • § 261 Absatz 4 StGB sieht eine Strafzumessungsregel für besonders schwere Fälle der Geldwäsche mit Regelbeispielen vor (gewerbsmäßige Begehung oder bandenmäßige Begehung), Qualifikationen gibt es hingegen nicht.
  • Häufig sind sich die Angeworbenen nicht bewusst, dass sie sich dadurch an einer Geldwäsche beteiligen und werden so selbst Opfer des Betrügers.
  • Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles und die verfolgten Ziele an.
  • Zu beachten ist jedoch, dass dies zu einem Betrugstatbestand führen kann, wenn das Vorgehen von den Beteiligten verheimlicht wird und dadurch der Pflichtteilsberechtigte geschädigt wird (§ 263 StGB).

§ 261 Absatz 6 StGB schränkt den Tatbestand dahingehend ein, dass die Tat nicht strafbar ist, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen. Demgegenüber weitet Absatz 8 die Strafbarkeit auf Gegenstände aus, die aus einer im Ausland begangenen Vortat stammen, wenn die Tat auch dort mit Strafe bedroht ist. Absatz 9 enthält schließlich Vorschriften über persönliche Strafaufhebungsgründe. Die Verwendung eines Strohmanns im Strafrecht kann sowohl in Form des Versuchs als auch der Vollendung einer Straftat erfolgen.

Häufig sind sich die Angeworbenen nicht bewusst, dass sie sich dadurch an einer Geldwäsche beteiligen und werden so selbst Opfer des Betrügers. Wurden Sie Opfer solch einer Anwerbung und selbst angezeigt, kommt es insbesondere darauf an nachzuweisen, dass sie ohne Vorsatz und allenfalls mit Leichtfertigkeit gehandelt haben. Schließlich muss für eine Bestrafung nach § 261 StGB dem Täter die Tat auch subjektiv vorwerfbar sein. Im Kontext des Geldwäschevergehens ist die Frage, ob der Täter mit Vorsatz oder aufgrund von Leichtfertigkeit handelt, von großer Bedeutung.

Gebotene Sorgfalt in besonders hohen Maße verletzt

Im Erbrecht wird der Strohmann zur Umgehung von gesetzlichen Regelungen eingesetzt, z.B. Hierbei schließt der Erblasser mit einem Strohmann einen Schenkungsvertrag ab, um so das Vermögen des Erben zu schmälern. Zu beachten ist jedoch, dass dies zu einem Betrugstatbestand führen kann, wenn das Vorgehen von den Beteiligten verheimlicht wird und dadurch der Pflichtteilsberechtigte geschädigt wird (§ 263 StGB). Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c, vor.

Ein Strohmann kann strafrechtlich belangt werden, wenn er widerrechtlich agiert oder seine Rolle in einer Strohmannkonstruktion unerlaubte Handlungen ermöglicht. Insbesondere bei Beteiligung an Betrug, Untreue oder Geldwäsche kann der Strohmann belangt werden. Aber auch der Hintermann kann strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn er den Strohmann in diese illegalen Geschäfte verwickelt. Eine zivilrechtliche Haftung des Strohmanns ist ebenfalls möglich, insbesondere wenn er bei der Vermögensverwaltung im Rahmen eines Testaments Schaden verursacht.

In vielen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz oder Großbritannien, gelten ähnliche Rechtsgrundsätze wie in Deutschland. Eine besondere Rolle spielen die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung und Know-Your-Customer (KYC), die in vielen Ländern international harmonisiert wurden, um Strohmannkonstruktionen und Geldwäsche effektiv zu bekämpfen. Im Rahmen solcher Regelungen sind Finanzinstitute dazu verpflichtet, die wahre Identität ihrer Kunden und Geschäftspartner zu ermitteln und zu überprüfen. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles und die verfolgten Ziele an. So kann das Konzept des Strohmanns durchaus zulässig sein, wenn es zur Wahrung berechtigter Interessen eingesetzt wird.

Hier ist zu beachten, dass der Strohmann selbst als Täter oder Teilnehmer einer Straftat angesehen werden kann. Aber auch derjenige, für den der Strohmann handelt, kann als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe strafrechtlich verantwortlich sein (§§ 25, 26, 27 StGB). (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand nach Absatz 1 handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der vermeintliche Geschäftsführer oder Vertragspartner keine relevante Nähe zum Geschäftsbetrieb aufweist. In solchen Fällen sollte man genau hinschauen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen oder die zuständigen Aufsichtsbehörden kontaktieren. Im Steuerrecht spielt der Strohmann insbesondere im Zusammenhang mit der Umgehung von Steuern eine Rolle. Häufig werden im Ausland ansässige Strohmänner eingesetzt, um Kapitalertragsteuern oder Gewerbesteuern in Deutschland zu vermeiden. Hierbei handelt es sich meist um rechtswidrige Praktiken, die bei Aufdeckung erhebliche steuerliche und strafrechtliche gemäß annahmen Konsequenzen nach sich ziehen können.